Erklärung zur Barrierefreiheit
Das DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation ist Anbieter dieses Webangebotes. Dieses mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen, ist uns ein wichtiges Ziel. Das Sitzland des DIPF ist das Land Hessen der Bundesrepublik Deutschland. Gültig ist daher die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.dipf.de und ihre mobilen Anwendungen, sowie für deren Subsites (bbf.dipf.de, bildungsbericht.de, tba.dipf.de, ice.dipf.de). Die Internetpräsenzen wurden so entwickelt, dass unterschiedliche Arten des Zugriffs und der Nutzung berücksichtigt werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 noch nicht vollständig vereinbar.
Feedback und Kontaktangaben
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DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
Referat Kommunikation
Onlineredaktion
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Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit unserer Reaktion auf Ihre Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge nicht zufrieden? Bitte wenden Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT des Landes Hessen.
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Regierungspräsidium Gießen
Neue Bäue 2
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